AGB für Veranstaltungen & Feiern

Damit Ihre Feier bei uns gut geplant, entspannt und verlässlich abläuft, gelten für Veranstaltungen, Feiern und Gruppenreservierungen im Schlosscafe die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hinweis: Diese AGB gelten für Veranstaltungen, Feiern, Gruppenreservierungen und besondere Anlässe im Schlosscafe.
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen, Feiern, Gruppenreservierungen und besondere Anlässe im Schlosscafe sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.

1.2 Dazu gehören insbesondere Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, Trauerfeiern, Vereinsveranstaltungen, Menü- und Buffetveranstaltungen sowie sonstige geschlossene oder teilgeschlossene Veranstaltungen.

1.3 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Schlosscafe ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Vertragspartner und Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind das Schlosscafe und der jeweilige Auftraggeber der Veranstaltung.

2.2 Eine Veranstaltung gilt als verbindlich gebucht, sobald sie vom Schlosscafe bestätigt wurde. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail, über ein Reservierungssystem oder in sonstiger Textform erfolgen.

2.3 Mündliche Absprachen sind verbindlich, soweit sie vom Schlosscafe bestätigt wurden oder sich eindeutig aus der Durchführung der Veranstaltung ergeben.

2.4 Der Auftraggeber teilt dem Schlosscafe alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung rechtzeitig mit, insbesondere Anlass, gewünschte Leistungen, voraussichtliche Teilnehmerzahl, besondere Abläufe, Allergien, Unverträglichkeiten und organisatorische Besonderheiten.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

3.1 Das Schlosscafe erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem fachlichen Können.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Preise sowie alle zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.

3.3 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, können gesondert berechnet werden. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Speisen, Getränke, Servicezeiten, Sonderwünsche, Dekorationen, Technik, verlängerte Veranstaltungszeiten oder Fremdkosten.

3.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

3.6 Das Schlosscafe kann für Veranstaltungen eine angemessene Anzahlung verlangen. Diese wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

3.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Teilnehmerzahl und endgültige Personenzahl

4.1 Die voraussichtliche Teilnehmerzahl wird bei der Buchung angegeben.

4.2 Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Diese zuletzt fristgerecht mitgeteilte Personenzahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und bildet die Grundlage für Einkauf, Vorbereitung, Personalplanung und Abrechnung.

4.4 Erscheinen weniger Personen als die garantierte Mindestteilnehmerzahl, wird grundsätzlich die garantierte Personenzahl berechnet.

4.5 Erscheinen mehr Personen, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet, sofern das Schlosscafe die zusätzlichen Gäste bewirten kann.

4.6 Änderungen der Teilnehmerzahl sind nur möglich, soweit sie organisatorisch und kapazitätsbedingt umsetzbar sind.

4.7 Bei einer deutlichen Reduzierung der Teilnehmerzahl ist das Schlosscafe berechtigt, Räumlichkeiten, Tischstellung oder Ablauf angemessen anzupassen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

5. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber

5.1 Eine Stornierung der Veranstaltung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

5.2 Bei einer Stornierung ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Schlosscafe berechtigt, 35 % des vereinbarten oder zu erwartenden Speisenumsatzes als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen.

5.3 Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Schlosscafe berechtigt, 70 % des vereinbarten oder zu erwartenden Speisenumsatzes als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen.

5.4 Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Menü-, Buffet- oder Speisenpreises pro Person multipliziert mit der zuletzt vereinbarten oder garantierten Teilnehmerzahl.

5.5 Wurde noch kein konkreter Speisenpreis vereinbart, erfolgt die Berechnung auf Basis des zuletzt besprochenen Angebots, des voraussichtlichen Speisenumsatzes oder eines angemessenen Durchschnittswertes vergleichbarer Veranstaltungen.

5.6 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Schlosscafe kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Schlosscafe bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.7 Bereits entstandene Fremdkosten, Sonderbestellungen, eigens beschaffte Waren, Dekorationen, Personal- oder Dienstleisterkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht anderweitig verwendet oder vermieden werden können.

6. Rücktritt durch das Schlosscafe

6.1 Das Schlosscafe kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten.

6.2 Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt, behördliche Vorgaben, Krankheit, technische Störungen, Lieferausfälle oder andere vom Schlosscafe nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

6.3 Ein Rücktritt ist außerdem möglich, wenn falsche oder unvollständige Angaben zum Anlass oder Ablauf der Veranstaltung gemacht wurden, die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Gästen oder Mitarbeitenden oder das Ansehen des Schlosscafes gefährden könnte oder der Zweck der Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

6.4 Wird eine vereinbarte Anzahlung trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet, kann das Schlosscafe ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Schlosscafes entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit das Schlosscafe den Rücktritt nicht zu vertreten hat.

7. Veranstaltungszeiten und zusätzliche Leistungen

7.1 Unsere regulären Öffnungszeiten sind von 12:00 Uhr bis 21:30 Uhr. In dieser Zeit sind wir sehr gerne für Sie da und planen Ihre Veranstaltung mit der gewohnten Sorgfalt.

7.2 Beginn und Ende der Veranstaltung werden individuell vereinbart und orientieren sich grundsätzlich an unseren Öffnungszeiten.

7.3 Größere Abweichungen von den vereinbarten Zeiten sind aus Rücksicht auf eine verlässliche Planung, den Arbeits- und Gesundheitsschutz unseres Teams sowie die gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitvorgaben nur nach vorheriger Absprache möglich.

7.4 Sofern eine zeitliche Verlängerung oder eine erhebliche Abweichung vom vereinbarten Ablauf ausnahmsweise möglich ist und vom Schlosscafe bestätigt wird, können dadurch entstehende zusätzliche Personal-, Raum-, Betriebs-, Organisations- oder Fremdkosten angemessen berechnet werden.

7.5 Ein Anspruch auf Verlängerung der Veranstaltung oder auf eine Durchführung außerhalb der vereinbarten Zeiten besteht nicht.

7.6 Musik, Reden, Programmpunkte, Technik, Dekoration oder besondere Abläufe stimmen Sie bitte rechtzeitig vorab mit uns ab, damit wir Ihre Veranstaltung reibungslos vorbereiten können.

8. Speisen, Getränke und mitgebrachte Waren

8.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist im Schlosscafe grundsätzlich nicht gestattet.

8.2 Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir für Qualität, Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Allergene, Serviceablauf und die Gesamtverantwortung Ihrer Veranstaltung einstehen.

8.3 Ausnahmen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Schlosscafes möglich. Dies betrifft insbesondere besondere Torten, Kuchen oder Speisen, die aus persönlichen, traditionellen oder organisatorischen Gründen gewünscht werden.

8.4 Für genehmigte mitgebrachte Speisen oder Getränke kann ein angemessener Beitrag zur Deckung von Service-, Reinigungs-, Kühl-, Lager-, Geschirr-, Entsorgungs- und Gemeinkosten berechnet werden.

8.5 Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernimmt das Schlosscafe keine Verantwortung hinsichtlich Qualität, Haltbarkeit, Kennzeichnung, Allergenen oder lebensmittelrechtlicher Anforderungen.

8.6 Das Schlosscafe kann bei mitgebrachten Speisen eine Rückstellprobe oder andere angemessene Nachweise verlangen. Bei lebensmittelrechtlichen, hygienischen oder organisatorischen Bedenken kann die Ausgabe verweigert werden.

9. Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Wünsche

9.1 Bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen der Gäste sollen dem Schlosscafe möglichst frühzeitig, spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung, mitgeteilt werden.

9.2 Das Schlosscafe bemüht sich, besondere Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

9.3 Eine Garantie für vollständige Spurenfreiheit kann aufgrund der Verarbeitung in einer normalen Restaurantküche nicht übernommen werden.

9.4 Später mitgeteilte Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, soweit dies organisatorisch und warenwirtschaftlich möglich ist.

10. Dekoration, Feuerwerk, Wunderkerzen und Fremdleistungen

10.1 Mitgebrachte Dekorationen, Blumen, Technik, Musik, Künstler, Fotografen, Dienstleister oder sonstige Fremdleistungen sind vorab mit dem Schlosscafe abzustimmen.

10.2 Dekorationen müssen sicher, sauber und für die Räumlichkeiten geeignet sein. Sie dürfen keine Schäden an Tischen, Tischwäsche, Böden, Wänden, Möbeln oder sonstigem Inventar verursachen.

10.3 Aus Rücksicht auf unsere Räumlichkeiten, unser Inventar und die Sicherheit aller Gäste bitten wir um Verständnis, dass Feuerwerk, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Konfettikanonen sowie vergleichbare Gegenstände im Schlosscafe nicht verwendet werden dürfen.

10.4 Ebenfalls nicht verwendet werden dürfen Streudekorationen wie Konfetti, Glitzer, Dekosand, Farbpulver, Streusteine, metallische Streuteile oder ähnliche Materialien, da diese Flecken, Kratzer, Verfärbungen oder Rückstände auf Tischen, Tischwäsche, Böden oder Inventar verursachen können.

10.5 Das Anbringen von Gegenständen an Wänden, Decken, Fenstern oder Einrichtung ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.

10.6 Werden nicht abgestimmte oder nicht erlaubte Dekorationen verwendet, ist das Schlosscafe berechtigt, deren Entfernung zu verlangen oder diese entfernen zu lassen.

10.7 Entstehende Reinigungs-, Reparatur-, Ersatz- oder Folgekosten trägt der Auftraggeber, soweit er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Personen die Verwendung oder den Schaden zu vertreten haben.

10.8 Vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister handeln nicht im Auftrag des Schlosscafes. Der Auftraggeber haftet für deren Verhalten und für durch sie verursachte Schäden.

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

11.1 Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Räumen und auf dem Gelände des Schlosscafes.

11.2 Das Schlosscafe übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

11.4 Eine Verwahrungspflicht besteht nur, wenn diese ausdrücklich übernommen wurde oder sich zwingend aus den Umständen ergibt.

12. Haftung des Auftraggebers

12.1 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude, Räumen, Außenanlagen, Einrichtung, Inventar, Geschirr, Gläsern, Technik oder sonstigem Eigentum des Schlosscafes, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeitenden, Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.

12.2 Entstandene Schäden können dem Auftraggeber nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt werden.

12.3 Der Auftraggeber stellt das Schlosscafe von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch die Veranstaltung, durch mitgebrachte Gegenstände oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursacht wurden und der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

13. Haftung des Schlosscafes

13.1 Das Schlosscafe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Schlosscafe nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

13.3 Im Übrigen ist die Haftung des Schlosscafes ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Fotos, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung, Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung verarbeitet.

14.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte personenbezogene Daten seiner Gäste rechtmäßig weitergegeben werden.

14.3 Fotos oder Videos durch das Schlosscafe zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Personen oder auf einer sonstigen rechtlichen Grundlage.

14.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte Fotografen, Musiker, Künstler oder sonstige Dienstleister die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Datenschutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, einhalten.

15. Musik, GEMA und behördliche Genehmigungen

15.1 Sofern bei einer Veranstaltung Musik, Aufführungen oder sonstige genehmigungs- oder vergütungspflichtige Programmpunkte stattfinden, ist der Auftraggeber für erforderliche Anmeldungen, Genehmigungen und Kosten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

15.2 Dies gilt insbesondere für GEMA-pflichtige Musiknutzung, Künstler, Livemusik, DJs oder öffentliche Aufführungen.

16. Jugendschutz und gesetzliche Vorschriften

16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Veranstaltung die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere Jugendschutz-, Nichtraucherschutz-, Lärm-, Sicherheits- und ordnungsrechtliche Vorschriften.

16.2 Das Schlosscafe ist berechtigt, die Ausgabe alkoholischer Getränke an Personen zu verweigern, wenn gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsbedenken oder berechtigte Zweifel bestehen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen.

17.2 Es gilt deutsches Recht.

17.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Teningen-Heimbach.

17.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Schlosscafes. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis für Angebote und Reservierungsbestätigungen

Für die Durchführung Ihrer Veranstaltung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen & Feiern. Diese erhalten Sie zusammen mit diesem Angebot und werden Bestandteil der Vereinbarung.

Unsere Veranstaltungen finden grundsätzlich innerhalb unserer Öffnungszeiten von 12:00 Uhr bis 21:30 Uhr statt. Aus Rücksicht auf unser Team, eine verlässliche Planung und die gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben sind größere Abweichungen nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollten dadurch zusätzliche Personal-, Organisations- oder Fremdkosten entstehen, werden diese nach vorheriger Abstimmung angemessen berechnet.

Eigene Speisen und Getränke können grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In besonderen Fällen – etwa bei einer persönlichen Festtagstorte – sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.

Bitte stimmen Sie mitgebrachte Dekorationen vorab kurz mit uns ab. Aus Rücksicht auf unsere Räume, unser Inventar und die Sicherheit aller Gäste sind Feuerwerk, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk sowie Streudekorationen wie Konfetti, Glitzer oder Dekosand bei uns nicht möglich.